Rechtsstreit EDV

Wir führen keine Rechtsberatung durch und können Sie auch nicht vor Gericht vertreten, dies kann nur durch ein Rechtsanwalt geschehen.

Sie fühlen sich von Ihrem EDV-Betreuer übervorteilt, können es Ihm aber nicht nachweisen, weil Ihnen das fachliche Wissen fehlt. Bevor Sie einen Rechtsstreit mit ungewissen Ausgang anstreben, lassen Sie sich mit unserer Hilfe beraten. Wir klären den Sachverhalt und vermitteln soweit möglich zwischen den Parteien. Im anderen Fall klären wir die fachliche Sicht, ob Sie und wie stark Sie übervorteilt worden sind. Damit Sie auch ein Entscheidunginstrument zu Verfügung haben, unterscheiden wir zwischen konkret nachweisbaren Fehlern, indirekten Fehlern, die mittelbar nachweisbar sind, und Fehlern, wo sich die Ursache nur wahrscheinlich bzw. mutmasslich klären lässt. Dann können Sie mit einem Rechtsanwalt abklären, inwieweit Ihre Anschuldigungen gerichtsverwertbar sind.

Ist das Kind schon im Brunnen gefallen, der Rechtsstreit läuft, und Sie brauchen ein Gutachten wir stehen Ihnen zur Verfügung. Auch die Überwachung von Nachbesserungen, die der EDV-Betreuer nach einem verlorenen Prozess zu erledigen sind, gehört zum Umfang unserer Leistungen.

Honorar wird individuell nach Aufwand berechnet.